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Fischerei |
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Die Fischzucht und die Berufsfischerei sind in den Feuchtgebieten des Naturparks erlaubt und gefördert, da sie eine wesentliche berufliche und wirtschaftliche Rolle spielen und wichtige Zeugnisse der Geschichte und der Tradition dieses Gebietes darstellen. Im Delta sind unterschiedliche Gewässertypen gesetzlich bestimmt: Als Valli (hier mit Lagunen übersetzt) werden Binnenbecken mit Süß-, Salz- oder Brackwasser bezeichnet, die mit Außengewässer (Fluss oder Meer) durch Schleusen oder Pumpwerke verbunden sind. Beispiele dafür sind die Lagunen von Comacchio und die Expansionskammern von Campotto und Valle Mandriole. Die Laguna (Lagune) ist ein Süß-, Salz- oder Brackwassergebiet, das durch einen breiten Kanal in direkter Verbindung mit dem Meer steht, worüber Wasser bei Ebbe und Flut fließt, wie das Sacca di Goro. Dann gibt es Binnengewässer, das in freier Verbindung mit dem Meer ist: es handelt sich um Becken, worauf der Einfluss der Ebbe und Flut nur durch Kanäle sichtbar ist (Valle Fattibello, die Feuchtgebiete der Baiona und des Piombone). Die Fischerei kann in den folgenden Kategorien unterteilt werden: die Berufsfischerei (mit Molluskensammlung) und die Sportfischerei. Die Sportfischerei ist im Naturpark und in seiner Umgebung außer Zonen A und denjenigen Sondergebieten erlaubt, die in der Parkplanung und in der Regelung aufgelistet sind, wo die Umweltbedingungen, der biologische Zyklus und die Anwesenheit von gefährdeten Fischarten jede Fischereitätigkeit ausschließen. Auf jeden Fall ist die Fischerei von den Schutzgebietsbehörden geregelt, um die Fischfauna und die gefährdeten Fischarten des Naturparks zu schützen. Im Naturpark ist auch die Fischzucht erlaubt. Die Fischzucht unterscheidet sich von der Fischerei, da die Fischerei die Ausnutzung einer natürlichen Ressource ist. Die Fischzucht in Lagunen ("vallicoltura") ist eine extensive Fischzucht, die seit Jahrhunderten in den Lagunen des Podeltas auch eine wichtige Tradition ist. Der Fisch wird nach seinen Wanderungsbewegungen vom Binnengewässer gefangen. Der Fischfang erfolgt in der Umgebung der Zuchtbecken mit Hilfe von Fanggeräten (lavoriero). Nach Absatz X des Regionalgesetzes 3/99 ab 1. Januar 2000 sind die Küstenprovinzen der Region Emilia-Romagna für die Genehmigung, die Bezahlung und die Kontrolle von Beiträgen (wie im Regionalgesetz 3/79 vorgesehen) zuständig. Criteri ed indirizzi per i programmi ittici provinciali e per la disciplina dei capanni per la pesca sportiva - Kriterien und Richtlinien für provinzielle Programme in diesem Bereich und für die Regelung der Capanni (Fischerhäuser)- (Format PDF - 48Kb - - Italienischer Text) |